Ein Sicherheitsbeauftragter ist eine Person vor Ort. Ein Mitarbeiter, der seine Tätigkeit an der Basis verrichtet. Wichtig ist jedoch, dass der Sicherheitsbeauftragte keine Führungsverantwortung haben soll. Warum? Das schauen wir uns jetzt genauer an. Kurz zum Hintergrund: das Sozialgesetzbuch legt in Nr. 7, §22 fest, dass Unternehmen, die regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte hat, einen Sicherheitsbeauftragten bestellen muss. Dabei hat er zwei wesentliche Aufgaben.
Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
Die erste Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten ist es, einen Blick auf mögliche Sicherheitsmängel zu werfen. Entdeckt er solche, muss er sie beseitigen oder – falls das nicht so leicht möglich ist – melden. Damit sie dann schnellstmöglich mit den entsprechenden Freigaben, Hilfsmitteln etc. beseitigt werden können. Die zweite Aufgabe besteht darin, auf die Kollegen zu achten, ob diese sich sicherheitsgerecht verhalten. Dabei verfügt der Sicherheitsbeauftragte aber über keinerlei Weisungsrecht. Das bedeutet, er kann ein Fehlverhalten oder ein potenziell gefährliches Verhalten nur aufzeigen und melden. Ein bestimmtes Verhalten einfordern, kann er nicht. Genau deshalb ist es wichtig, dass der Sicherheitsbeauftragte keine Führungsverantwortung hat. Denn hätte er diese, hätte er auch ein Weisungsrecht.
Die Anzahl der geforderten Sicherheitsbeauftragten hängt von der Unternehmensgröße ab
Bei regelmäßig über 20 Beschäftigten muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Auch, wenn man meinen könnte, dass die Anzahl der abgestellten Beauftragten mit der Unternehmensgröße schnell wächst, ist dem nicht so. Der Gesetzgeber möchte nur ganz wenige Sicherheitsbeauftragte. Je nach Unternehmensgröße sind das zwei oder drei. Nur in wirklich großen Unternehmen sind es mehr.
Meine Empfehlung: mehr Sicherheitsbeauftragte als vorgeschrieben
Das Gesetz legt hier aber natürlich nur die Mindestanzahl an Sicherheitsbeauftragten vor. Aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung als Trainer im Bereich Arbeitssicherheit, gehe ich hier einen ganz anderen Weg. Ich plädiere, in jedem überschaubaren Bereich im Unternehmen sowie in jeder Schicht einen Sicherheitsbeauftragten zu ernennen. Die Erfahrung zeigt, dass mittelständische Betriebe 5 % bis 10 % der Belegschaft als Sicherheitsbeauftragte benötigen, um eine bestmögliche Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Bei einem Unternehmen mit 250 Mitarbeitern wären das also 12 bis 25 Personen. Das aber natürlich in Abhängigkeit von der Lage und dem Aufbau der einzelnen Abteilungen und Arbeitsschichten (falls vorhanden).
Ab wann funktioniert diese System der Sicherheitsbeauftragten?
Zu beachten ist, dass dieses System erst ab der dritten Stufe der Bradley-Kurve funktioniert. Das bedeutet, es funktioniert erst dann, wenn Arbeitssicherheit zu einem Selbstverständnis wird. Führt man solch ein System ein, wenn man erst auf der zweiten Stufe steht, wäre das Management bereits mit der Implementierung des Systems selbst zufrieden – auch wenn sonst weiter nichts passieren würde. Dadurch verlieren die Sicherheitsbeauftragten über kurz oder lang die Lust. Das ist aber fatal. Denn damit vergibt man langfristig eine hervorragende Chance. Denn ist es einmal schiefgegangen ist es nur schwer, bzw. teilweise auch gar nicht, möglich später noch einmal damit zu starten. Warum? Ganz einfach. Man hat ja schon gesehen, dass es nicht klappt.
Wir können also zusammenfassen. Man sollte mehr Sicherheitsbeauftragte bestellen als gesetzlich gefordert. Sicherheitsbeauftragte haben kein Weisungsrecht und sind damit keine Führungskräfte. Das System der Sicherheitsbeauftragten sollte man erst einführen, wenn man bereits auf der dritten Stufe der Bradley-Kurve steht. Aber was muss man als Betrieb beachten, wenn man das Sicherheitsbeauftragtenwesen entwickelt? Das erfährst du im nächsten Blogbeitrag.
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SAFETY CULTURE COACH® & Experte für Führungskommunikation